Kirche in Bellstedt
Bellstedt kommt auf 1 Kirche. Ob das der ganze Bestand ist oder nur der erfasste, lässt sich von außen nicht sagen – die Nachbarorte unten führen weitere.
- Kirche
- 1
- mit Namen
- 1
- je 1.000
- 6,2Einwohner
- Einwohner
- 161
Der eine erfasste Eintrag im Gemeindegebiet.
Was in Bellstedt erfasst ist
99713 Bellstedt
Konfession: Evangelisch-lutherisch
Wie gut ist Bellstedt ausgestattet?
Auf 161 Einwohner kommen in Bellstedt 6,2 Kirchen & Gotteshäuser je 1.000 Einwohner. Der Schnitt in Thüringen liegt bei 1,3 – Bellstedt liegt also deutlich darüber.
Zur Datenlage in Bellstedt
Zu dem Eintrag in Bellstedt ist ein Name erfasst – deshalb gibt es dazu eine eigene Seite.
- Konfession1
- Name / Patrozinium1
Häufige Fragen zu Kirchen & Gotteshäuser in Bellstedt
Warum haben nicht alle Einträge einen Namen?
Weil zuerst die Lage erfasst wird und alles Weitere freiwillig ist. Eine eigene Seite bekommen nur benannte Einträge – zu den übrigen gibt es außer der Lage nichts zu berichten.
Wie finde ich Kirchen & Gotteshäuser in der Nähe?
Über die Nachbarorte am Ende dieser Seite oder über die Kreisseite, die alle Orte des Kreises führt. Die Karte oben zeigt die Verteilung innerhalb von Bellstedt.
Sind die Angaben vollständig?
Nein, und das lässt sich nicht ändern. Der Bestand wächst durch Menschen, die etwas eintragen. In dicht besiedelten Gegenden ist die Erfassung meist gut, auf dem Land lückenhaft.
Was bedeuten die Angaben in der Liste?
Jeder Eintrag zeigt, was dazu erfasst ist – mehr nicht. Fehlt eine Angabe, heißt das nicht, dass die Eigenschaft fehlt, sondern dass sie niemand eingetragen hat.
Diese Seite gibt den erfassten Bestand wieder, gepflegt von Freiwilligen bei OpenStreetMap. Öffnungszeiten und Angebot können sich ändern – verbindlich ist, was der Betreiber selbst bekannt gibt.
Kirchen & Gotteshäuser in der Umgebung von Bellstedt
Datengrundlage: OpenStreetMap, Stand 31. August 2026 (ODbL – © OpenStreetMap-Mitwirkende). Gebietsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Einwohnerzahlen: Wikidata. Verbindlich ist, was vor Ort gilt.