Rheinland-Pfalz

Kirche in Barbelroth

Barbelroth kommt auf 1 Kirche. Ob das der ganze Bestand ist oder nur der erfasste, lässt sich von außen nicht sagen – die Nachbarorte unten führen weitere.

Kirche
1
mit Namen
1
je 1.000
1,5Einwohner
Einwohner
667
Kirche in Barbelroth200 m

Der eine erfasste Eintrag im Gemeindegebiet.

Was in Barbelroth erfasst ist

Wie gut ist Barbelroth ausgestattet?

Auf 667 Einwohner kommen 1,5 Kirchen & Gotteshäuser je 1.000 Einwohner – das entspricht ungefähr dem Schnitt von Rheinland-Pfalz (1,3).

Zur Datenlage in Barbelroth

Zu dem Eintrag in Barbelroth ist ein Name erfasst – deshalb gibt es dazu eine eigene Seite.

  • Name / Patrozinium1

Häufige Fragen zu Kirchen & Gotteshäuser in Barbelroth

Was bedeuten die Angaben in der Liste?

Jeder Eintrag zeigt, was dazu erfasst ist – mehr nicht. Fehlt eine Angabe, heißt das nicht, dass die Eigenschaft fehlt, sondern dass sie niemand eingetragen hat.

Woher stammen diese Angaben?

Aus einer freien Geodatenbank, die von Freiwilligen gepflegt wird; sie ist im Fuß jeder Seite genannt. Wir werten den Bestand aus, ordnen ihn den Gemeinden zu und nennen das Datum des Abrufs. Bewertungen, Preise oder Öffnungszeiten in Echtzeit sind darin nicht enthalten.

Kann ich mich auf die Angaben verlassen?

Als Orientierung ja, als Zusicherung nein. Die Daten stammen von Freiwilligen, niemand prüft sie amtlich. Für alles, worauf es ankommt, ist der Blick vor Ort oder die Auskunft der zuständigen Stelle maßgeblich.

Wie viele Kirchen & Gotteshäuser gibt es in Barbelroth?

Für Barbelroth ist 1 Kirche erfasst. Das ist der verzeichnete Bestand – es kann mehr geben, das noch niemand eingetragen hat.

Diese Seite gibt den erfassten Bestand wieder, gepflegt von Freiwilligen bei OpenStreetMap. Öffnungszeiten und Angebot können sich ändern – verbindlich ist, was der Betreiber selbst bekannt gibt.

Datengrundlage: OpenStreetMap, Stand 31. August 2026 (ODbL – © OpenStreetMap-Mitwirkende). Gebietsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Einwohnerzahlen: Wikidata. Verbindlich ist, was vor Ort gilt.