Entwidmete Kirchen und ihre Umnutzung

Immer mehr Kirchengebäude verlieren ihre ursprüngliche Funktion, weil Gemeinden schrumpfen, Mitgliederzahlen sinken und der Unterhalt großer Bauten schwer zu finanzieren ist. Für Besucher stellt sich dann die Frage, was aus einem solchen Gebäude wird und ob es weiterhin zugänglich bleibt. Der Begriff Entwidmung beschreibt den formalen Akt, mit dem ein Gotteshaus seine sakrale Bestimmung verliert und wieder ein gewöhnliches Bauwerk wird.

Was Entwidmung bedeutet

Die Entwidmung ist ein kirchenrechtlicher Vorgang und unterscheidet sich je nach Konfession. In der katholischen Kirche spricht man von der Profanierung, bei der ein Bischof die Kirche durch einen förmlichen Akt dem gottesdienstlichen Gebrauch entzieht. Voraussetzung ist meist, dass schwerwiegende Gründe vorliegen und die künftige Nutzung dem früheren Zweck nicht unwürdig widerspricht. In den evangelischen Landeskirchen ist die Regelung ähnlich, aber im Detail unterschiedlich geregelt, weil jede Landeskirche eigene Ordnungen hat.

Mit der Entwidmung wird das Gebäude aus dem liturgischen Gebrauch genommen. Bewegliche Ausstattung wie Altäre, liturgische Geräte, Reliquien oder wertvolle Kunstwerke wird häufig entnommen und an andere Gemeinden weitergegeben oder eingelagert. Fest mit dem Bau verbundene Elemente wie Fresken, Deckenmalereien oder Steinmetzarbeiten bleiben dagegen meist erhalten, besonders wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht.

Wege der Umnutzung

Für entwidmete Kirchen gibt es sehr verschiedene Zukünfte. Welche gewählt wird, hängt von der baulichen Substanz, dem Denkmalschutz und dem örtlichen Bedarf ab.

  • Kulturelle Nutzung: Konzertsäle, Ausstellungsräume, Bibliotheken oder Veranstaltungsorte bewahren oft den offenen Raumeindruck und sind für Besucher zugänglich.
  • Soziale Nutzung: Manche Gebäude werden zu Kindertagesstätten, Jugendzentren oder Räumen für Beratungsangebote umgebaut.
  • Wohn- und Gewerbenutzung: Umbauten zu Wohnungen, Büros oder Gastronomie verändern den Innenraum stark und sind meist nicht öffentlich zugänglich.
  • Ökumenische oder interreligiöse Weiternutzung: Gelegentlich übernimmt eine andere christliche Gemeinschaft das Gebäude und nutzt es weiter als Gotteshaus.
  • Abriss: Wenn keine tragfähige Nutzung gefunden wird und keine Denkmalauflagen bestehen, kann ein Gebäude auch abgerissen werden.

Der Denkmalschutz spielt bei all diesen Wegen eine zentrale Rolle. Viele Kirchen sind eingetragene Baudenkmale, sodass Umbauten mit den Denkmalbehörden abgestimmt werden müssen. Das schützt oft die äußere Gestalt und wichtige Innenräume, auch wenn die Funktion wechselt.

Wie man entwidmete Kirchen besucht

Ob und wie ein entwidmetes Gebäude betreten werden kann, hängt vollständig von der neuen Nutzung ab. Bei kulturellen und öffentlichen Nutzungen ist ein Besuch meist unkompliziert, etwa im Rahmen von Ausstellungen, Konzerten oder Führungen. Bei Wohn- oder Büronutzung besteht in der Regel kein Zutritt, hier bleibt allenfalls die Betrachtung der Außenarchitektur.

Wer den früheren Sakralbau erkunden möchte, findet Hinweise häufig an Informationstafeln am Gebäude, bei örtlichen Denkmalvereinen oder in Publikationen zur Ortsgeschichte. Bei manchen Bauten weisen erhaltene architektonische Merkmale wie Spitzbögen, Rosettenfenster oder ein Turm weiterhin auf die ursprüngliche Bestimmung hin, selbst wenn im Inneren nichts Sakrales mehr erkennbar ist.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer entwidmeten Kirche und einer nur vorübergehend geschlossenen Kirche. Manche Gotteshäuser werden aus finanziellen oder baulichen Gründen zeitweise nicht mehr genutzt, sind aber weiterhin geweiht und können später erneut Gottesdienste beherbergen. Der rechtliche Status ist hier ein anderer als bei einer förmlichen Entwidmung.

Entwidmete Kirchen sind ein sichtbares Zeichen dafür, dass sich die Rolle von Gotteshäusern verändert. Ob ein Gebäude künftig als Kulturort, Wohnraum oder in anderer Form weiterlebt, entscheidet über seine Zugänglichkeit. Wer eine bestimmte ehemalige Kirche besuchen will, sollte deren aktuellen Status und die neue Nutzung klären, denn davon hängt ab, ob der Raum offen steht und was von der früheren Ausstattung noch zu sehen ist.