Kirchensteuer / Eintritt
Die Kirchensteuer ist in Deutschland eine Abgabe, die die Kirchen von ihren Mitgliedern über die Finanzverwaltung erheben. Der Kircheneintritt begründet die Mitgliedschaft in einer Kirche und damit auch die Steuerpflicht.
In der Praxis
Die Einnahmen finanzieren unter anderem den Erhalt der Kirchengebäude, sodass der Zustand vieler Bauwerke unmittelbar davon abhängt. Der Besuch einer Kirche und die Teilnahme am Gottesdienst setzen keine Mitgliedschaft voraus und sind unabhängig davon möglich. Ein- und Austritt sind an formale Verfahren gebunden, die je nach Bundesland und Konfession abweichen.
Verwandte Begriffe
Datengrundlage: OpenStreetMap, Stand 31. August 2026 (ODbL – © OpenStreetMap-Mitwirkende). Gebietsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Einwohnerzahlen: Wikidata. Angaben zu Preisen, Belegung und Störungen sind darin nicht enthalten; verbindlich ist der Aushang vor Ort.