Glossar

Denkmalschutz

Denkmalschutz ist der rechtliche Schutz von Bauwerken mit geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung vor Zerstörung und unsachgemäßer Veränderung. Viele Kirchen stehen wegen ihres Alters und ihrer Ausstattung unter Denkmalschutz.

In der Praxis

Für Besucher bedeutet der Schutz, dass Bausubstanz, Ausstattung und oft auch das Umfeld erhalten bleiben und nicht beliebig umgebaut werden dürfen. Umbauten, Restaurierungen und selbst technische Nachrüstungen bedürfen der Abstimmung mit der Denkmalbehörde. Denkmalschutz ist in Deutschland Ländersache und daher regional unterschiedlich geregelt.

Verwandte Begriffe

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Datengrundlage: OpenStreetMap, Stand 31. August 2026 (ODbL – © OpenStreetMap-Mitwirkende). Gebietsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Einwohnerzahlen: Wikidata. Angaben zu Preisen, Belegung und Störungen sind darin nicht enthalten; verbindlich ist der Aushang vor Ort.